Stadtwerke Wärmepumpenstrom

effizient, wirtschaftlich und klimafreundlich.

Unsere Stadtwerke Wärmepumpen-Tarife

Mit unseren Stadtwerke Wärmepumpenstrom-Tarifen treffen Sie eine ökologische Entscheidung. Wir beraten Sie auch gern persönlich dazu, wie Sie Ihren Energieverbrauch optimieren können – wer möchte schon mehr für Wärmepumpenstrom zahlen als nötig?

Unser Stadtwerke Wärmepumpenstrom ist für Sie der richtige Tarif, wenn Sie …

  • die Umwelt mit der Nutzung von Ökostrom schonen wollen.
  • nicht mehr als 100.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen.
  • über eine Elektrowärmespeicheranlage oder Elektro-Wärmepumpe verfügen.
    Bei Fragen zu den Tarifen rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie vorbei – wir helfen Ihnen gern weiter!

    Preisblatt Wärmepumpenstrom

Ihre Vorteile

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Unsere Vertragskonditionen

Vertragslaufzeit

Bis 31.12.2024

Kündigungsfrist

Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit bis zum 31.12.2024. Ist eine bestimmte Laufzeitvereinbart, kann der Vertrag erstmals zum Ablauf der Erstvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist erstmals zum 31.12.2024 möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.

Vertragsverlängerung

1 Monat

Preisgarantie

keine

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner im Vertrieb

Marc Sapatka
Vertrieb

E-Mail: marc.sapatka@stadtwerke-wesel.de
Telefon: 0281 9660-230

Strom­kenn­zeichnung unserer Produkte

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.

  • 0,0 % Kernenergie
  • 0,0 % Kohle
  • 0,0 % Erdgas
  • 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 50,9 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
  • 1,5 % Kernenergie
  • 25,5 % Kohle
  • 12,1 % Erdgas
  • 1,4 % Sonstige fossile Energieträger
  • 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 10,4 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
324,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00004 g/kWh

Stand: 9. Oktober 2023 (Datenbasis 2024)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.

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