Stadtwerke Wärmepumpenstrom
effizient, wirtschaftlich und klimafreundlich.
Unsere Stadtwerke Wärmepumpen-Tarife
Mit unseren Stadtwerke Wärmepumpenstrom-Tarifen treffen Sie eine ökologische Entscheidung. Wir beraten Sie auch gern persönlich dazu, wie Sie Ihren Energieverbrauch optimieren können – wer möchte schon mehr für Wärmepumpenstrom zahlen als nötig?
Unser Stadtwerke Wärmepumpenstrom ist für Sie der richtige Tarif, wenn Sie …
- die Umwelt mit der Nutzung von Ökostrom schonen wollen.
- nicht mehr als 100.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen.
- über eine Elektrowärmespeicheranlage oder Elektro-Wärmepumpe verfügen.
- Bei Fragen zu den Tarifen rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie vorbei – wir helfen Ihnen gern weiter!
Ihre Vorteile
Geringe Konzessionsabgaben und Netzentgelte |
Wärmepumpenstrom |
Unsere Vertragskonditionen
Vertragslaufzeit | Bis 31.12.2024 |
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Kündigungsfrist | Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit bis zum 31.12.2024. Ist eine bestimmte Laufzeitvereinbart, kann der Vertrag erstmals zum Ablauf der Erstvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist erstmals zum 31.12.2024 möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsletzten gekündigt werden. |
Vertragsverlängerung | 1 Monat |
Preisgarantie | keine |
Weitere Informationen |
Ihr Ansprechpartner im Vertrieb
Marc Sapatka
Vertrieb
E-Mail: | marc.sapatka@stadtwerke-wesel.de |
Telefon: | 0281 9660-230 |
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 50,9 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,5 % Kernenergie
- 25,5 % Kohle
- 12,1 % Erdgas
- 1,4 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 10,4 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
Stand: 9. Oktober 2023 (Datenbasis 2024)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.