Gruben
Wir bieten Ihnen die Abfuhr des Schlammes aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen an.
Abflusslose Grube
Was ist eine abflusslose Grube?
Eine abflusslose Grube ist eine Sammelgrube, in der das Schmutzwasser gesammelt wird und mit Hilfe eines Saugwagens abgefahren werden muss. Dies ist aufwändig und teuer und sollte daher nur in absoluten Ausnahmefällen betrieben werden. Zum Beispiel, wenn der Schmutzwasseranfall so gering ist, dass sich der Betrieb einer Kleinkläranlage nicht lohnen würde oder aber aus wasserrechtlichen Gründen eine Kleinkläranlage nicht betrieben werden darf.
Was ist bei dem Betrieb zu beachten?
Die Angaben des Herstellers zum Betrieb und zur Wartung sowie die Anforderungen an die Dichtheit der Grube.
Um die Entsorgungskosten so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich z.B. wassersparende Armaturen zu verwenden und insgesamt sparsam mit dem Gebrauch von Wasser umzugehen.
Die Entleerung einer abflusslosen Grube ist nach Bedarf durchzuführen. Um rechtzeitig zu erkennen, wann eine Leerung nötig ist, können Sie eine automatische Füllstandsanzeige installieren (erkennt Füllstand der Grube, ohne diese jedes Mal öffnen zu müssen).
Bitte vereinbaren Sie für die Entleerung rechtzeitig einen Termin bei uns.
Kleinkläranlagen
Wie funktioniert eine Kleinkläranlage?
Bei dem Betrieb einer Kleinkläranlage wird das Schmutzwasser auf dem Grundstück selbst entsorgt. Nach einer Behandlung wird das gereinigte Wasser in ein Gewässer (meistens das Grundwasser) eingeleitet.
Heute sind nur noch Kleinkläranlagen zulässig, die eine biologische Behandlung des Abwassers vorsehen. Für die Einleitung des Wassers ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zuständig hierfür ist die Untere Wasserbehörde.
Was ist bei dem Betrieb zu beachten?
Für die halbjährlich oder, in Abhängigkeit des Anlagentyps, auch nur jährlich durchzuführenden Wartungen, muss ein Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden. Dieses Unternehmen kontrolliert in regelmäßigen Abständen Ihre Anlage. Unter anderem wird hierbei auch die Schlammhöhe in der mechanischen Behandlungsstufe ermittelt, um festzustellen, ob eine Entleerung der Anlage durchzuführen ist. Die Entsorgung des Schlamms ist bedarfsgerecht, spätestens jedoch nach zwei Jahren zu veranlassen. Wann der Bedarf zu einer Entleerung besteht, teilt Ihnen Ihr Wartungsunternehmen mit.
Die Entleerung ist dann bei uns rechtzeitig anzumelden.
Ihr Ansprechpartner für abflusslose Gruben & Kleinkläranlagen | |||||
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Felix Stachowiak
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