Dezember-Soforthilfe: Stadtwerke Wesel-Kunden zahlen im Dezember keinen Abschlag für Gas und Wärme

Stadtwerke Wesel erheben im Dezember für ihre Gas- und Wärmekund*innen keinen monatlichen Abschlag. Damit wird das erst kürzlich neu beschlossene Soforthilfegesetz der Bundesregierung umgesetzt. Das Gesetz soll Verbraucher*innen bei den gestiegenen Energiepreisen entlasten.

„Um die Dezemberhilfe zu erhalten, müssen unsere Kunden nichts tun. Als Gas- oder Wärmekund*in bezahlen sie im Dezember keinen Abschlag. Dieser wird direkt vom Staat übernommen,“ erläutert Geschäftsführer Rainer Hegmann. Kund*innen, die ihre Abschläge selber überweisen, können die Zahlung im Dezember aussetzen. Liegt den Stadtwerken Wesel eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren vor, wird die Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung nicht eingezogen.
Rainer Hegmann ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Kunden nach diesem turbulenten Jahr etwas entlastet werden und versichern, dass wir auch künftig alles geben, um die Belastung für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten.“
Die Dezember-Soforthilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr überbrücken. „Trotz der finanziellen Entlastung, möchten wir unsere Kund*innen weiterhin zum Energiesparen aufrufen. Denn dies ist die beste Möglichkeit, die eigenen Energiekosten gering zu halten. Gleichzeitig leisten die Menschen mit Energieeinsparungen einen entscheidenden Beitrag, dass wir sicher versorgt durch die nächsten Monate kommen.“