Stadtwerke Wesel bieten Beratung zu Starkregenschäden an.

Extreme Wetterereignisse mit starken Regenfällen häufen sich, so zuletzt auch wieder im Stadtgebiet Wesel. Dabei sind typischerweise kleinräumige Gebiete betroffen wie einzelne Ortsteile. Bei diesen großen Niederschlagsmengen kann das Regenwasser nicht schnell genug versickern oder in die Kanalisation fließen. Das Wasser staut sich im Straßenraum, auf Freiflächen oder in den Gärten. In der Folge sind vollgelaufene Keller und Schäden am Haus leider keine Seltenheit.
Die Stadtverwaltung Wesel und die Stadtwerke Wesel arbeiten bereits an Maßnahmen gegen die Folgen von Starkregenereignissen. In der Stadtplanung spielen beispielsweise innerstädtische Grünflächen eine immer wichtigere Rolle. Grünflächen im direkten Umfeld von Wohngebieten können die Regenwasserversickerung verbessern und gleichzeitig als Retentionsfläche dienen, wenn sie beispielsweise als Mulden angelegt werden. Hierzu zählt auch, besonders betroffene Bereiche im Stadtgebiet zu ermitteln.
Im Schadensfall muss man im Einzelnen aber genau hinschauen, was die Ursache für einen vollgelaufenen Keller oder andere Überflutungsschäden ist.

Wie sich Bürger bei Extremwetterereignissen schützen können
Die Ereignisse in Wesel sind kein Einzelfall. Bundesweit sind zahlreiche Städte und Regionen von heftigen Unwettern betroffen und haben die gleichen Probleme. Grundsätzlich gilt: Auf diese extrem starken Regenfälle kann sich keine Stadt ausreichend vorbereiten. Guter Rat für die Bürger ist deshalb nötig. Die Stadtwerke wollen und können Unterstützung bei der Vorbereitung auf besondere Wetterereignisse geben. Betroffenen Bürgern bieten wir die Möglichkeit einer kostenfreien Beratung vor Ort. Bitte sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit uns.

Wie wird ein Starkregen definiert? Bei einem Starkregen tritt eine große Niederschlagsmenge in einer kurzen Zeit in einem kleinen Einzugsgebiet auf. Es gibt jedoch keinen genauen Richtwert da-für, wann ein starker Regenschauer auch wirklich als Starkregen gilt.

Wen kann ein Starkregen treffen? Bei Starkregen ist grundsätzlich jeder gefährdet. Ein Starkregen kann im ganzen Stadtgebiet ohne große Vorankündigung auftreten und zu Überflutungen führen. Aber es hängt auch davon ab, wo sich das Gebäude befindet. So sind Senken beispielsweise deutlich gefährdeter als Gebäude oberhalb der Senke.
Wie ist die Wasserentsorgung in Wesel dimensioniert? Das Kanalnetz im Stadtgebiet ist rund 350 Kilometer lang und entspricht den allgemeinen technischen Anforderungen. Für alle Stadtteile gibt es sogenannte Generalentwässerungspläne, die von den Aufsichtsbehörden genehmigt worden sind.

Welche Vorgaben müssen erfüllt werden? Die planerischen Anforderungen für Starkregenereignisse liegen deutlich über den üblichen Anforderungen. Alle Planungen rund um das Kanalnetz erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der rechtlichen und technischen Regeln. Die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes wird durch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde regelmäßig überprüft. Alle sechs Jahre erstellt die Stadt Wesel ein Abwasserbeseitigungskonzept und reicht dies ein.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Die Stadt Wesel muss sich an rechtliche Vorgaben halten. Ein Starkregenereignis als Grundlage für die Dimensionierung zu wählen ist aber rechtlich nicht zulässig. Unabhängig davon würde es zu extremen Baukosten und damit zu sehr hohen Abwassergebühren führen. Unabhängig von der Aufnahmekapazität des Kanalnetzes, können besondere Starkregenereignisse, z.B. mit Hagelschauer, dazu beitragen, dass das Einfließen des Regenwassers in die Kanalisation unterbunden wird. Insgesamt werden in Wesel jedes Jahr rund 3 bis 5 Mio. Euro in die städtische Kanalinfrastruktur investiert.
Was müssen die Bürger tun? Hausbesitzer müssen sich selbst darum kümmern, ihre Immobilie zu schützen. Die Stadtwerke Wesel unterstützen Sie dabei die geeigneten Schutzmaßnahmen zu identifizieren. Städte und Gemeinden kommen nicht für Starkregen-Schäden auf. Viele Versicherungen decken diese Schäden nur ab, wenn die Wohngebäude – und Hausratversicherung weitere Naturgefahren (Elementarversicherung, Starkregen) ausdrücklich einschließt. Eine entsprechende Versicherung, die beispielsweise bei Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau den Verssicherungsschutz beinhaltet, ist für alle Gebäudeeigentümer sehr empfehlenswert.

Wie können sich Hausbesitzer und -bewohner schützen? Die private Abwasseranlage sollte regel-mäßig gewartet und gereinigt werden. Bei Rückstau in den Keller kann ein Fachmann helfen, an der richtigen Stelle eine Rückschlagklappe zu installieren. Alternativ kann auch eine bauliche Anpassung der privaten Abwasseranlage einen Rückstau verhindern. Fachleute sind im Sanitärhandwerk, bei Kanalinspektionsfirmen und Bauwerkssanierern zu finden.
Wo sind die Ratschläge der Stadtwerke zu haben? Kostenfreie Beratungstermine vor Ort kann man vereinbaren unter Telefon 0281 9660 – 0 oder per E-Mail an sww@stadtwerke-wesel.de.

Weitere Hinweise und Ansprechpartner gibt es hier:
https://www.stadtwerke-wesel.de/starkregen/
https://www.stadtwerke-wesel.de/service/downloads/